Gesetzliche Meldepflicht für Betreuungspersonen
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Als Betreuungsperson hast du eine gesetzliche Meldepflicht. Das klingt vielleicht einschüchternd –
ist aber eigentlich ganz klar. Du bist gesetzlich verpflichtet zu melden,
wenn du konkrete Hinweise hast, dass die Integrität eines Kindes gefährdet ist – körperlich,
psychisch oder sexuell. Falls du die Meldung unterlässt bist du haftbar. Wichtig: Du musst
keine Beweise liefern. Du musst nicht selbst abklären, was passiert ist. Es reicht,
dass du beunruhigt bist und einen begründeten Verdacht hast. Du hast zwei klare Meldewege: Erstens,
Nidino direkt – per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Zweitens, die neutrale externe
Kontaktstelle. Bei ihr kannst du auch erstmal anonymisiert besprechen, was du erlebt hast.
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